Nutzungsvereinbarung zur Verwendung von Tablets am Otto-Hahn-Gymnasium Landau
Grundsätzliches:
Allen Schülerinnen und Schülern ab der Klassenstufe 9 steht es frei, Tablets als Arbeitsmittel im Unterricht zu verwenden. Voraussetzung hierfür ist eine Anmeldung bei der Klassen- und Stammkursleitung, die Unterzeichnung dieser Nutzungsvereinbarung, sowie der erfolgreiche Besuch eines Einführungsworkshops zum Schuljahresbeginn. Werden Tablets im Lauf eines Schuljahres neu angeschafft, so ist die Klassen- und Stammkursleitung zu informieren und der Workshop online zu absolvieren.
Nutzungsregeln:
- Tablets dienen an unserer Schule als Arbeitsgeräte und sind ausschließlich zu Unterrichtszwecken zu verwenden.
- Es ist nicht erlaubt, während des Unterrichts Apps zu verwenden, die nicht für den aktuellen Unterricht genutzt werden.
- Die Nutzung von KI-basierten Anwendungen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Lehrkräfte erlaubt.
- Zu installieren sind zentrale Apps für den Unterricht, welche mit dem Schüleraccount für alle Schülerinnen und Schüler kostenlos nutzbar sind. Diese sind Microsoft Office, OneNote, Teams, Excel und PowerPoint.
- Speicherort für alle Lernprodukte ist der persönliche Microsoft OneDrive der Schülerinnen und Schüler; hier werden Dateien nach Schuljahr/Fach/Themenbereich gespeichert. Dieser ist über den Schüleraccount freizuschalten.
- In Unterrichtsphasen, in denen nicht geschrieben oder recherchiert wird, ist der Bildschirm zu sperren und das Tablet zuzuklappen. Die Lehrkraft kann entscheiden, zeitweise die Nutzung in bestimmten Unterrichtsphasen auszusetzen.
- Digitale Schulbücher dürfen durch alle Tabletnutzer auf dem Tablet verwendet werden.
- Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, Tablets zu Hause zu laden.
- Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, das Recht am eigenen Bild aller Mitglieder der OHG-Gemeinschaft zu respektieren. Die Anfertigung und Verbreitung von Bild-, Ton- und Videoaufnahmen ohne ausdrückliche Zustimmung ist nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Bei Verstößen gegen die Nutzungsordnung behalten wir uns vor, das Nutzungsrecht zu entziehen.