Nutzungsvereinbarung zur Verwendung von Tablets am Otto-Hahn-Gymnasium Landau

Grundsätzliches:

Allen Schülerinnen und Schülern ab der Klassenstufe 9 steht es frei, Tablets als Arbeitsmittel im Unterricht zu verwenden. Voraussetzung hierfür ist eine Anmeldung bei der Klassen- und Stammkursleitung, die Unterzeichnung dieser Nutzungsvereinbarung, sowie der erfolgreiche Besuch eines Einführungsworkshops zum Schuljahresbeginn. Werden Tablets im Lauf eines Schuljahres neu angeschafft, so ist die Klassen- und Stammkursleitung zu informieren und der Workshop online zu absolvieren.

Nutzungsregeln:

  1. Tablets dienen an unserer Schule als Arbeitsgeräte und sind ausschließlich zu Unterrichtszwecken zu verwenden.
  2. Es ist nicht erlaubt, während des Unterrichts Apps zu verwenden, die nicht für den aktuellen Unterricht genutzt werden.
  3. Die Nutzung von KI-basierten Anwendungen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Lehrkräfte erlaubt.
  4. Zu installieren sind zentrale Apps für den Unterricht, welche mit dem Schüleraccount für alle Schülerinnen und Schüler kostenlos nutzbar sind. Diese sind Microsoft Office, OneNote, Teams, Excel und PowerPoint.
  5. Speicherort für alle Lernprodukte ist der persönliche Microsoft OneDrive der Schülerinnen und Schüler; hier werden Dateien nach Schuljahr/Fach/Themenbereich gespeichert. Dieser ist über den Schüleraccount freizuschalten.
  6. In Unterrichtsphasen, in denen nicht geschrieben oder recherchiert wird, ist der Bildschirm zu sperren und das Tablet zuzuklappen. Die Lehrkraft kann entscheiden, zeitweise die Nutzung in bestimmten Unterrichtsphasen auszusetzen.
  7. Digitale Schulbücher dürfen durch alle Tabletnutzer auf dem Tablet verwendet werden.
  8. Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, Tablets zu Hause zu laden.
  9. Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, das Recht am eigenen Bild aller Mitglieder der OHG-Gemeinschaft zu respektieren. Die Anfertigung und Verbreitung von Bild-, Ton- und Videoaufnahmen ohne ausdrückliche Zustimmung ist nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Bei Verstößen gegen die Nutzungsordnung behalten wir uns vor, das Nutzungsrecht zu entziehen.