Vorbemerkung

Die vorliegende Hausordnung ist von den Lehrern, den Vertretern der Schülerschaft und Vertretern der Elternschaft erarbeitet und im Einvernehmen mit dem Schulausschuss angenommen worden.
Im Interesse eines reibungslosen und unfallfreien Ablaufes unseres Schulalltages sind alle Beteiligten verpflichtet, die nachstehenden Regelungen zu beachten. Bei Verstößen gegen die Hausordnung findet die Schulordnung für öffentliche Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen, Gymnasien, Kollegs und Abendgymnasien vom 12. Juni 2009 Anwendung.

 

Leitlinien

Schule trägt dazu bei, die Schülerinnen und Schüler auf das Leben in unserer Gesellschaft vorzubereiten; insofern muss Schule ein Ort des Denkens und Lernens sein. Um dieses hohe Ziel zu erreichen, bringen alle am Schulleben Beteiligten viel Zeit und Kraft auf; deshalb möchte das Otto-Hahn-Gymnasium Landau nicht nur ein Ort des Denkens und Lernens, sondern auch ein Ort des Wohlfühlens sein.
In beiden Bereichen engagieren wir uns aufgeschlossen und verantwortungsbewusst.
Alle Gruppen der Schulgemeinschaft arbeiten regelmäßig zusammen und bemühen sich um die Weiterentwicklung des Otto-Hahn-Gymnasiums.

Darüber hinaus sind alle Aktivitäten, die den Unterricht ergänzen und das Otto-Hahn-Gymnasium als Ort des Denkens, Lernens und Wohlfühlens lebendig werden lassen, erwünscht.

Wir begegnen uns und unserer Umwelt mit Respekt und Toleranz. Nur so können wir erfolgreich arbeiten und uns wohl fühlen.

  • Wir gehen miteinander rücksichtsvoll und freundlich um.
  • Wir sind einander verlässliche und hilfsbereite Partner.
  • Wir vermeiden und lösen Konflikte durch ehrliche Gespräche, Kompromissbereitschaft und gewaltfreies Verhalten.
  • Wir unterlassen das Raufen auf dem Schulgelände.
  • Wir verhalten uns umweltbewusst und achten auf Sauberkeit.
  • Wir behandeln das Schulgebäude und seine Ausstattung mit besonderer Sorgfalt.
  • Wir achten auf angemessene Kleidung.

Diese Leitlinien werden zu Beginn eines jeden Schuljahres in den Klassen und Kursen besprochen.

 

Regelungen

1. Läuteordnung

1. Stunde 07:55 – 08:40  
Pause 3 Minuten  
2. Stunde 08:43 – 09:28  
Pause 15 Minuten  
3. Stunde 09:43 – 10:28  
Pause 2 Minuten  
4. Stunde 10:30 – 11:15  
Pause 13 Minuten  
5. Stunde 11:28 – 12:13  
Pause 2 Minuten  
6. Stunde 12:15 – 13:00  
7. Stunde 13:00 – 13:45  
8. Stunde 13:45 – 14:30 nach Absprache mit Kurs und Lehrer
9. Stunde 14:30 – 15:15  
Pause 10 Minuten  
10./11. Stunde 15:25 – 16:55 nach Absprache mit Kurs und Lehrer

2. Vor und nach dem Unterricht

  • Die Vorhalle (Eingang Westring) ist ab 7.30 Uhr und nach dem Unterricht als Aufenthaltsraum freigegeben.
  • Die Schülerinnen und Schüler (künftig wird vereinfachend die männliche Form verwendet) können ab 7.30 Uhr die Gänge und Räume (ausgenommen Fachräume) betreten.
  • Nach der letzten Unterrichtsstunde, die in einem Raum stattfindet, wird aufgestuhlt und gekehrt.
  • Den Schülern steht ab der 7. Stunde der Raum 1A.19 als Lern- und Ruheraum zur Verfügung.
  • Die Schließfächer werden nur außerhalb der Unterrichtszeiten aufgesucht.

3. Im Schulgebäude

  • Lehrer und Schüler beginnen pünktlich den Unterricht.
  • Schüler betreten Fachräume (Biologie, Chemie, Fotolabor, Informatik, Kunsterziehung, Musik, Physik, Sport und Werkraum) nur in Anwesenheit ihres Fachlehrers.
  • Sammlungsräume werden nur von eigens benannten Schülern im Beisein oder im Auftrag eines Lehrers aufgesucht.
  • Bei Stundenwechsel bleiben die Schüler in ihren Unterrichtsräumen, sofern der Stunden- oder Vertretungsplan keinen Raumwechsel vorsieht.
  • Die Lehrkräfte verlassen als letzte den Unterrichtsraum und schließen diesen ab.

4. Die Pause

  • Alle Schüler verbringen die Pause auf dem Schulhof oder im Spielhof. Bei Regen stehen die überdachte Pausenhalle und die Vorhalle zur Verfügung. Der Platz zwischen der Vorhalle und dem Westring gehört zwar zum Schulgebäude, ist aber nicht Teil des Pausenhofes.
  • Während der Pausenzeiten ist der Besuch der Schulbibliothek möglich.
  • Zu Beginn der Pause nehmen die Schüler den kürzesten Weg zum Pausenhof. Die Schultaschen werden dabei nicht in höherliegende Stockwerke hinaufgetragen.
  • Mahlzeiten werden generell in den Pausen eingenommen.
  • Schüler der Klassen 5 bis 10 dürfen während der Pause das Schulgelände nicht verlassen. Ausnahmen können nur auf schriftlichen Antrag der Eltern und mit Genehmigung eines Lehrers gestattet werden.
  • Die Schüler beteiligen sich an der Sauberhaltung des Schulgeländes durch einen Hofdienst.
  • Schüler der Oberstufe unterstützen die Lehrkräfte bei der Pausenaufsicht.
  • Die Nutzung des Spielhofes ist durch eine eigene Ordnung geregelt. Diese befindet sich am Eingang.
  • Schneeballwerfen auf dem Schulgelände und in das Schulgelände ist verboten.

5. Rauchen

  • Das Otto-Hahn-Gymnasium ist eine rauchfreie Schule. Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände und im Sichtbereich der Schule verboten.

6. Elektronische Geräte

  • Die Handynutzung durch Schülerinnen und Schüler ist vom ersten Klingeln (7.50 Uhr) bis zum Schulschluss und dem Verlassen des Schulgeländes generell untersagt. Das Handy ist in dieser Zeit nicht sichtbar zu verstauen.
    Ausnahmeregelungen gelten für alle Schülerinnen und Schüler in der Vorhalle und für Schülerinnen und Schüler der MSS im MSS-Raum, im MSS-Arbeitsraum (1A.19) und in Freistunden außerhalb des Schulgebäudes (nicht in Pausen).
    Die Nutzung des Handys für fachliche Zwecke während des Unterrichts obliegt der Fachlehrerin/dem Fachlehrer.
  • Bei unerlaubter Nutzung werden die elektronischen Geräte eingezogen und am Ende des Schultages (16 Uhr) durch das Sekretariat zurückgegeben. Zusätzliche erzieherische Maßnahmen sind möglich.
  • Unterrichtsfremde Gegenstände, die im Unterricht nicht benötigt werden oder gesundheitsgefährdend sind, dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.
  • Tablets können ab der Jahrgangsstufe 9 zu unterrichtlichen Zwecke genutzt werden.

7. Fotos, Film- und Tonaufzeichnungen

  • Fotos, Film- und Tonaufzeichnungen von Personen bedürfen deren ausdrücklicher Zustimmung.

8. Unterrichtsbeginn

  • Fehlt zu Beginn einer Unterrichtsstunde ein Lehrer, so meldet dies der Klassensprecher bzw. Kurssprecher spätestens nach fünf Minuten im Sekretariat.

9. Unfälle und Erkrankungen

  • Unfälle und Erkrankungen während der Unterrichtszeit sind unverzüglich dem Fachlehrer sowie im Sekretariat zu melden.

10. Bibliothek

  • Die Schüler verpflichten sich zur Einhaltung der Bibliotheksordnung.

11. Ganztagsschule

12. MSS-Räume und Innenhof

  • Die Nutzungsordnung für die MSS-Räume und den Innenhof wurde von den Schülervertretern erarbeitet und mit der Schulleitung abgestimmt. Die Schüler verpflichten sich zur Einhaltung.

13. Hof und Parkplatz

  • Der Autoparkplatz vor der Schule ist den Lehrern vorbehalten.
  • Motorisierte Zweiräder werden über die Einfahrt Badstraße auf das Schulgelände geschoben und auf dem Motorradparkplatz abgestellt.
  • Fahrräder werden über den Eingang am Westring auf das Schulgelände geschoben und beim Fahrradständer abgestellt.

14. Hausaufgabenheft

  • Die Schule führt mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 verpflichtend ein Hausaufgabenheft für alle Schülerinnen und Schüler ein. Die darin aufgeführten allgemeinen Informationen ergänzen die Hausordnung.

 

(zuletzt geändert nach der Gesamtkonferenz am 24. Oktober 2018)