Die Orientierungsstufe am OHG – Pädagogisches Konzept
Allgemeine Bestimmungen gemäß Schulordnung (§§ 18–22)
Die Orientierungsstufe ist eine „pädagogische Einheit“. Das heißt: Zwischen der 5. und 6. Klasse gibt es keine Versetzung, die Schüler rücken auf. Jeweils am Ende der 5. und 6. Klasse wird ggf. eine Empfehlung über einen Schulartwechsel ausgesprochen. Sie berücksichtigt „das Lernverhalten und die Leistungen“ in der Entwicklung während der beiden Schuljahre. Sie ist im Allgemeinen nicht bindend.
Verpflichtend wird die Empfehlung unter folgenden Bedingungen:
1) Wenn bereits am Ende der 5. Klasse eine ausgesprochen wurde und die Eltern dieser nicht gefolgt sind und
2) wenn am Ende der 6. Klasse erneut eine vom Gymnasium abweichende Empfehlung ausgesprochen wird und
3) wenn das Kind nicht in die 7. Klasse versetzt wird.
Die Nichtversetzungsentscheidung gilt dann auch für die empfohlene Schulart.
Eine eingehende Beratung seitens der Schule ist während der gesamten Orientierungsstufenzeit selbstverständlich.
Unser pädagogisches Konzept
Wir wollen
Unsere Praxis
Einsatz von Klassenleiterteams (2 Lehrer/innen) in den Klassen 5 und 6. Nach Möglichkeit kein Lehrerwechsel in den beiden Schuljahren.
Die Klassenleiterteams treffen gemeinsame Absprachen bzw. vereinbaren Zielsetzungen
Das Klassenleiterteam führt, unabhängig von informellen Besprechungen, in jedem Halbjahr beider Jahrgangsstufen regelmäßig eine „Pädagogische Konferenz“ durch, um sich über den Entwicklungsstand der jeweiligen Klasse wie auch über das Lernverhalten und die Leistungen Einzelner gemeinsam zu orientieren und gegebenenfalls Maßnahmen einleiten zu können.
Neben der Förderung der Kinder sind uns der Kontakt und der Dialog mit den Eltern wichtig, damit eine sorgfältige Einzelberatung möglich wird. Wir bemühen uns darum in Einzelgesprächen, bei Elternabenden und bei gemeinsamen Schulveranstaltungen.
Erleichterung der Umstellung von der Grundschule und des Eingewöhnens am Gymnasium durch
Weiterhin veranstalten wir im Herbst/Winter jeden Jahres